Recht zu haben ist die eine Sache.
Recht zu bekommen ist unsere.

Grit Rajteric - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt)
Ronny Neumann - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt)
Roland Wübbeke - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt), Familienrecht (Fachanwalt)


Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Mustervorlagen zur Verfügung. Wir bitten, diese jedoch auf Ihre konkrete Situation anzupassen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Vergütungsvereinbarung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts gem. § 80 III BetrVG


Zwischen

....


und

.....

I.                  
Präambel

Die ........ ist ein Unternehmen mit bundesweiten Niederlassungen.

Es ist beabsichtigt in der Region ........... eine Betriebsratswahl durchzuführen. Der Wahlvorstand wurde gebildet und wird vertreten durch Herrn ...........

Der Wahlvorstand der Firma ........... beschloss in der Sitzung am ............, die Rechtsanwälte bwp mit der Beratung im laufenden Wahlverfahren zu beauftragen.

II.                Beauftragung

Die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei wird daher mit der Beratung des Wahlvorstandes im laufenden Wahlverfahren beauftragt.

Im diesem Rahmen soll die Beratung mündlich und/oder schriftlich erfolgen.

III.             Honorar

Für die Beratung vereinbaren die Vertragsparteien ein Stundenhonorar von ..... € netto je anwaltliche Arbeitsstunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagen, wobei eine 5-Minuten-Taktung vereinbart wird.

Die Parteien gehen davon aus, dass ein Zeitrahmen für die Beratung von ...... Beratungsstunden angemessen und ausreichend ist, so dass dieser zeitliche Rahmen vereinbart wird. Sollte es sich in der laufenden Beratung abzeichnen, dass dieses Zeitvolumen nicht ausreicht, so bedarf es einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

IV.             Auslagen

Alle Auslagen, wie Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen, Reisekosten u. ä. werden zuzüglich Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges werden als Fahrtkosten für jeden Kilometer 0,50 € berechnet.

Verauslagt der Anwalt im Laufe des Mandats Kosten, insbesondere Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen etc. sind diese von der Firma ............auf Anforderung zu erstatten.

V.                Schlussbestimmungen

Vertragserfüllungsort für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Ansprüche ist Chemnitz.

Sollte eine vorstehende Vereinbarung unwirksam sein, gilt statt der unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung; die anderen Abreden gelten fort. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.


_________________________              _________________________
Ort, Datum                                               bwp – Rechtsanwälte


_________________________               _________________________
Ort, Datum                                                ............


_________________________                _________________________
Ort, Datum                                                 ...........

Beschlussvorlage Anforderung Bruttolohnlisten - § 80 II BetrVG

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am .... beschlossen, die Einsicht in die Bruttolohnlisten für folgende Arbeitnehmer zu fordern. Gemäß § 80 II BetrVG hat der Betriebsrat ein Recht auf Einsichtnahme in die Bruttolohnlisten. Hierfür bedarf es keines ausdrücklichen Grundes. Bereits auf Basis der Lohngerechtigkeit ist ein Einsichtnahmerecht gegeben.

Dieses Einsichtnahme wird wahrgenommen durch ....


Unterschrift                                    Abstimmungsergebnis

Beschlussvorlage Beauftragung Rechtsanwalt Beratung - § 80 III BetrVG

Der Betriebsrat beschloss in seiner Sitzung am ..... Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...... mit der Beratung bei Abschluss eines Interessenausgleiches und Sozialplanes gemäß     §§ 111, 112 BetrVG zu beauftragen. Der Betriebsrat beschließt weiter den/die Betriebsratsvorsitzenden/Betriebsratsvorsitzende zu beauftragen, eine entsprechende Vereinbarung gemäß § 80 III BetrVG mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Begründung:

Nach Auffassung des Betriebsrates ist in der Firma eine Betriebsänderung wie folgt geplant:

...

Gemäß § 111 BetrVG hat der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber diese Betriebsänderung zu beraten. Des Weiteren sind ein Interessenausgleich und ein Sozialplan zu schließen.

Der Betriebsrat sieht sich jedoch nicht in der Lage, Entsprechendes ohne anwaltliche Hilfe mit dem Arbeitgeber zu beraten und zu verhandeln.

Daher wurde oben genannter Beschluss getroffen.

Eine Beauftragung ist im Rahmen dessen gemäß § 80 III BetrVG notwendig und bedarf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der/die Vorsitzende wird daher bevollmächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber die Hinzuziehung der oben genannten Rechtsanwaltskanzlei zu treffen.

Unterschrift                                            Abstimmungsergebnis

Beschlussvorlage Beauftragung Rechtsanwalt - § 40 BetrVG/§ 99 BetrVG

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am .... beschlossen, Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ..... mit der Wahrnehmung seiner Interessen im anhängigen Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht .... zum Az. .... zu beauftragen.

Begründung:

Der Arbeitgeber beantragte beim Arbeitsgericht .... die Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung des Mitarbeiters .... im Rahmen von § 99 BetrVG. Die Zustimmung hat der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG verweigert, da nach Ansicht des Betriebsrates die Einstellung gegen das Gesetz verstößt.

Nunmehr ist das Beschlussverfahren zum Az. .... anhängig. Für die Vertretung im Rahmen des Beschlussverfahrens beauftragt der Betriebsrat daher die oben bezeichnete Rechtsanwaltskanzlei. Es werden die gesetzlichen Gebühren vereinbart. Die Vertretung ist notwendig. Die Kosten hat der Arbeitgeber gemäß § 40 BetrVG zu tragen.

Unterschrift                                    Abstimmungsergebnis

Wir sind für Sie da

Kanzlei Chemnitz

chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de
0371 33 49 32 90

Aktuelles

Es ist vorsorglich zu empfehlen, Kurzarbeit im Umfange des höchstmöglich befürchteten Ausmaßes anzuzeigen. Der Arbeitsausfall muss der Agentur für...

Urteil vom 11.04.2018 – Az. 4 AZR 119/17

Das Bundesarbeitsgericht musste sich mit der Frage befassen, ob eine dynamische arbeitsvertragliche...

Beschluss Bundesarbeitsgericht vom 21.03.2018 – Az. 10 ABR 62/16

Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, der...