Die Prüfung des Mindestlohnes obliegt zunächst dem Zoll. Der Zoll stellt Gesetzesverstöße fest und bringt sie zur Anzeige. Er kann Bußgelder bei Verstoß gegen das Mindestlohngesetz verhängen.
Was darf der Zoll?
Der Zoll darf die Geschäftsräume betreten. Der Zoll darf weiter die in den Geschäftsräumen befindlichen Personen befragen. Es ist dem Zoll weiter befugt, Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen zu nehmen, die Auskunft über die Einhaltung des Mindestlohnes geben.
Der Zoll darf ohne besondere richterliche Verfügung nicht durchsuchen.