Das MiLoG enthält den Grundsatz, dass Tarifverträge keine Ausnahme vom Mindestlohn vorsehen können. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung in diesen Tarifverträgen, als den Mindestlohn, ist unwirksam.
Es gilt lediglich für wenige Branchen eine Ausnahmeregelung, in denen ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt. Ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der für alle Arbeitnehmer anzuwenden ist, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Diese Arbeitnehmer können auf Grundlage des allgemein verbindlichen Tarifvertrages die in den dem Tarifvertrag geregelten Bedingungen für sich in Anspruch nehmen, auch wenn sie nicht Mitglied der Gewerkschaft sind.
Die abweichende Regelung mit Unterschreitung der Vergütung gilt bis zum 31.12.2017.