Recht zu haben ist die eine Sache.
Recht zu bekommen ist unsere.

Grit Rajteric - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt)
Ronny Neumann - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt)
Roland Wübbeke - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt), Familienrecht (Fachanwalt)

Wer muss Arbeitszeitaufzeichnungen führen?

Die Arbeitszeitaufzeichnungen betreffen nicht alle Arbeitnehmer. Die Pflicht zur Aufzeichnung trifft zunächst alle geringfügig Beschäftigten/kurzfristig Beschäftigten. Für weitere Arbeitnehmer muss die Arbeitszeit nur aufgezeichnet werden, wenn sie in bestimmten Wirtschaftsbereichen die in § 2 a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz niedergelegt sind, ausgeführt sind. Das betrifft unter anderem folgende Wirtschaftsbereiche:

- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Aufbau und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und
- Fleischwirtschaft.

Wir sind für Sie da

Kanzlei Chemnitz

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