Recht zu haben ist die eine Sache.
Recht zu bekommen ist unsere.

Grit Rajteric - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt)
Ronny Neumann - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt)
Roland Wübbeke - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt), Familienrecht (Fachanwalt)

Probezeitkündigung während der Berufsausbildung/Anrechnung Praktikumszeiten?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2015, Az. 6 AZR 844/14

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer Probezeitkündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses. Der Azubi war zunächst als Praktikant beschäftigt und im Anschluss schloss der Arbeitgeber mit dem Praktikanten einen Ausbildungsvertrag. Im Ausbildungsvertrag wurde eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart.

Der Arbeitgeber kündigte während der Probezeit das Ausbildungsverhältnis. Der Azubi war nunmehr der Meinung, dass die Zeiten des Praktikums hierauf anzurechnen sind. Dieser Rechtsansicht schloss sich jedoch das Bundesarbeitsgericht nicht an.

Eine Anrechnung von Zeiten, in denen zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden bereits ein anderes Vertragsverhältnis bestand, sieht § 20 BBiG nicht vor.

Wir sind für Sie da

Kanzlei Chemnitz

chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de
0371 33493290

Aktuelles

Es ist vorsorglich zu empfehlen, Kurzarbeit im Umfange des höchstmöglich befürchteten Ausmaßes anzuzeigen. Der Arbeitsausfall muss der Agentur für...

Urteil vom 11.04.2018 – Az. 4 AZR 119/17

Das Bundesarbeitsgericht musste sich mit der Frage befassen, ob eine dynamische arbeitsvertragliche...

Beschluss Bundesarbeitsgericht vom 21.03.2018 – Az. 10 ABR 62/16

Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, der...